translation
translate page to english by Yahoo-translator


traduction
traduisez la page au Français par le Yahoo-traducteur

 

letzte Änderung 09.12.2010

Hennessy

Hennessy destilliert nur reine Weine mit wenig Bodensatz. (Faith)

Verkauf 2003:
45,6 Millionen Flaschen (32 Mio. Liter).
Marktanteil in den USA ca. 50%

Der Gründer Hennessy kam aus Irland.

 

Zu Hennessy gehört Hine.

 

Range:

Pure White, VS, VSOP, XO,

Private Reserve

    Neuauflage eines privaten Blends von 1873 durch Emile Fillioux für Maurice Hennessy. Grande Champagne. Außergewöhnlich floral und leicht trinkbar. Laut Hennessy der erste einer Serie von Private Reserve Cognacs

Paradis Extra, Richard Hennessy.
 

Die Cognacs von XO bis Richard haben nur einen Volumenanteil von 5,4% am Verkauf von Hennessy Cognacs, tragen jedoch zu 17,2% zum Gewinn bei.

Das Tasting Commitee von Hennessy ist zuständig für das Verkosten von Proben und die Entscheidung was im weiteren mit den Lagerbeständen geschieht und besteht aus 8 Mitgliedern:

Yann Fillioux

Kellermeister (seit 1991) und Managing Director von Hennessy

Jean-Pierre Vidal

Leiter der Hennessy eigenen Destillerie “Le Peu” und zuständig für Fragen rund um die Destillation.

Alain Deret

Technische Aspekte der Weinherstellung, Ausrüstung, Einkauf.

Yves Tricoire

Vertragliche Beziehungen zu Weinbauern

Benoît Gindrant

Lagerhaltung, Fässer

sowie 3 junior Taster

in ca. 10 jähriger Ausbildung

 

 

 

 

 

 


 

Links:
www.hennessy-cognac.com
www.moet-hennessy-service.de = www.dom-perignon.de
(hier gibts reprofähige Bilder der Produktpalette, die leider fast jeder Jurnalist verwendet, was die Sache etwas langweilig macht)

 

[Startseite] [Neuigkeiten] [Allgemeines zu Cognac] [Bewertung & Qualität] [Hersteller] [Camus] [Delamain] [Frapin] [Grosperrin / Le Roch] [Hennessy] [Lheraud] [Martell] [Pitaud] [Remy Martin] [Preise & Bezugsquellen] [Links] [Literatur] [Forum] [Glossar] [english] [Suche] [Presse] [Kontakt] [Impressum]

Alle innerhalb dieser Website genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer.